Logo Goldenes Kreuz

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag im Gasthaus Goldenes Kreuz

zwischen dem Beherbergungsbetrieb „Gasthaus Goldenes Kreuz“ (Vermieter) und dem Gast.Es gelten die allgemein üblichen Geschäftsbedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättewnverband (Dehoga)

1. Abschluß des Beherbergungvertrages

1.1 Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

1.3 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

1.4 Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-Information) vertreten lassen.

1.5 Vertragspartner sind der Gast und der Beherbergungsbetrieb. Bucht ein Gast oder ein Dritter für mehrere Personen, so steht der Buchende, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat, für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein

2. Leistungen, An- und Abreise

2.1 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Wurde seitens des Beherbergungsbetriebs nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die gebuchte Unterkunft wird vom Vermieter am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet oder, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.

2.2 Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten

3.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Zusatzkosten am Tage der Abreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, per Überweisung,zu verlangen.

3.2 Es steht dem Beherbergungsbetrieb in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarte er bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals eine grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks oder sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

4. Storno/Rücktritt

4.1 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt:

 

ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn      20% des vereinbarten Preises;

ab 1 Woche vor Vertragsbeginn       50% des vereinbarten Preises;

Bei Nichtantritt ohne Mitteilung      100% des vereinbarten Reisepreises. 

 

Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

4.2 Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Beherbergungsbetrieb innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters die Buchung der Zimmer nicht endgültig bestätigt. Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.

5. Datenschutz

5.1 Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes.

5.2 Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte weiterzugeben.

6. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

6.1 Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

6.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

6.3 Ausschließlicher Gerichtstand ist das Amtsgericht Sonthofen.