Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag im Gasthaus Goldenes Kreuz
zwischen dem Beherbergungsbetrieb „Gasthaus Goldenes
Kreuz“ (Vermieter) und dem Gast.Es
gelten die allgemein üblichen Geschäftsbedingungen des Deutschen Hotel-
und Gaststättewnverband (Dehoga)
1. Abschluß des Beherbergungvertrages
1.1 Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher vereinbart wurde.
1.3 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
1.4
Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des
Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem
Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsschluss
durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-Information)
vertreten lassen.
1.5 Vertragspartner sind der Gast und der Beherbergungsbetrieb. Bucht ein Gast oder ein Dritter für mehrere Personen, so steht der Buchende, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat, für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein
2. Leistungen, An- und Abreise
2.1
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab
2.2
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu
entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste
Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten. Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens
3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten
3.1
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen
einschließlich der Zusatzkosten am Tage der Abreise unmittelbar an den
Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Der Vermieter ist berechtigt, bei
Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung,
per Überweisung,
3.2
Es steht dem Beherbergungsbetrieb in jedem einzelnen Fall frei, ob und
welche Kreditkarte er bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn
durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals eine grundsätzliche
Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird. Die Entgegennahme von
Kreditkarten, Schecks oder sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur
erfüllungshalber.
4. Storno/Rücktritt
4.1
Bei einem Rücktritt des Kunden vor Vertragsbeginn werden folgende
Stornierungsgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt:
ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn
20% des
vereinbarten Preises;
ab 1 Woche vor Vertragsbeginn
50% des
vereinbarten Preises;
Bei Nichtantritt ohne Mitteilung
100% des vereinbarten Reisepreises.
Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis
einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie
Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem
Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige
Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des
Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen
vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der
Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur
Meidung bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der
Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
4.2
Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist
der Beherbergungsbetrieb innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach den
gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters
die Buchung der Zimmer nicht endgültig bestätigt. Ein Rücktrittsrecht
des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine vereinbarte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür
gesetzten Frist geleistet wird.
5. Datenschutz
5.1
Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten
ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes.
5.2
Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur
Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur
Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der
Beherbergungsbetrieb berechtigt, zur Durchführung von Anfragen,
Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte
weiterzugeben.
6. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
6.1
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
6.2
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder
Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
6.3
Ausschließlicher
Gerichtstand ist das Amtsgericht Sonthofen.
